Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das hei- mische Stromnetz angeschlossen wird. Die Solarmodule werden an Balkonen, Terrassen oder Fassaden installiert und erzeugen Strom für den eigenen Bedarf. Es besteht in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen. Diese Module sind auf der Rückseite mit einem Wechselrichter ausgestattet und können an oder in Balkonen installiert werden. Die Mini-Kraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit – kein Wunder angesichts der hohen Stromkosten. Inzwischen werden sie sogar von Discountern angeboten. Doch die bürokratischen Hürden für ein solches umweltfreundliches Balkonkraftwerk sind hierzulande immer noch hoch und die Genehmigungen kompliziert. Demnächst sind durch das geplante Solarpaket I weitere Erleichterungen geplant. Wann und wie diese kommen werden ist unklar.
Vor dem Kauf und bei der Inbetriebnahme sind einige Regeln zu beachten!
1. Balkon überprüfen:
Bevor Sie sich ein Balkonkraftwerk anschaffen, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Balkon oder Ihre Terrasse dafür geeig- net ist. Scheint genug Sonne auf dem Balkon, damit Sie genug Strom produzieren?
2. Vermieter informieren:
Sie sind Mieter oder Eigentümer in einem Mehrfamilien- haus? Dann fragen Sie Ihren Vermieter oder die anderen Eigentümer schriftlich um Erlaubnis.
3. Stromanbieter informieren:
Dieser prüft, ob Ihr installierter Zähler zulässig ist. Ist die- ser nicht für ein Balkonkraftwerk geeignet, müssen Sie auf eigene Kosten einen Zähler mit Rücklaufsperre installieren.
4. Installation:
Für einen sicheren Betrieb empfiehlt es sich, die Installati- on von einem Elektro-Fachmann vornehmen zu lassen.
5. Anmelden:
Lassen Sie die Mini-Photovoltaikanlage ins Marktdaten- stammregister der Bundesnetzagentur eintragen und melden Sie diese anschließend bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber, die E.DIS Netz GmbH an.
6. Versicherung:
Damit es im Ernstfall nicht zu Ärger kommt, sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk der Hausrat- und Haftpflichtversicherung melden.
Vermieter schriftlich um Genehmigung bitten
Mieter dürfen ein Balkonkraftwerk installieren, wenn sie die Zustimmung des Vermieters erhalten, da dies eine bauliche Veränderung darstellt. Die Entscheidung zur Erteilung der Zustimmung liegt im Ermessen des Vermieters, darf aber nicht missbräuchlich ausgeübt werden. Die Installation muss den VDE-Normen entsprechen, fachgerecht ausgeführt sein, darf keine Substanzbeeinträchtigung der Mietsache verursachen und muss rückstandlos rückbaubar sein. Im Übrigen dürfen auch die umliegenden Gebäude nicht von einem Balkonkraftwerk gestört werden, wie z.B. durch eine dauerhafte Blendwirkung auf das Nachbargebäude welche Hausbewohner beeinträchtigt.
VDE-gerechte Installation durch eine Elektrofachkraft
Vor der Installation muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob bei einem vorhandenen Stromkreis die Leitung und Absicherung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Und oftmals ist die Montage einer entsprechenden Außensteckdose notwendig. Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte, die mit dem typischen Schutzkontaktstecker eingesteckt werden können, sind in Deutschland normativ nicht zulässig. Nach DIN VDE V 0628-1 ist nur eine spezielle „Wieland-Energiesteckdose“ erlaubt. Sie sorgt für den abziehsicheren Verschluss des Steckkontakts. Wenn das Balkonkraftwerk bereits über die spezielle Energiesteckdose verfügt, eine entsprechend abgesicherte Außensteckdose und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann das Stecker-Solargerät auch von Laien in Betrieb genommen werden.
Es sind besondere Zähler notwendig
Das hängt vom bereits vorhandenen Zähler ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Auch ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden.
Balkonkraftwerke sind baugenehmigungsfrei
Stecker-Solargeräte sind in, an und auf Umwehrungen baugenehmigungsfrei montierbar. Für die Anbringung ist keine Baugenehmigung erforderlich. Ausgenommen davon bleiben nach wie vor Hochhäuser.
Anmeldungen im Marktstammregister und beim Netzbetreiber
In Deutschland müssen grundsätzlich alle steckerfertigen PV-Anlagen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt sowohl bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister sowie beim zuständigen Netzbetreiber. Das Balkon-Kraftwerk muss zuerst im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dabei erhalten Sie die für die Anmeldung beim Netzbetreiber nötige SEE-Nummer.
1. REGISTRIERUNG IM MARKTSTAMMDATENREGISTER www.marktstammdatenregister.de/MaStR
2. ANMELDUNG BEIM NETZBETREIBER E.DIS Netz GmbH
Hier füllen Sie das digitale Formular auf der Webseite der E.DIS Netz GmbH aus: www.e-dis-netz.de I Antragsseite: www.e-dis-netz.de/de/meinhausanschluss/antrag.html
Versicherungen
Ihr Balkonkraftwerk versichern Sie über Ihre Hausratversicherung. Auch wenn es sich im oder am Balkon befindet, gilt es als Hausrat. Damit es im Ernstfall nicht zu Ärger kommt, sollten Sie es der Hausrat- und Haftpflichtversicherung melden. Falls eine starke Windböe ein Modul Ihres Balkonkraftwerks abreißt und das parkende Auto Ihres Nachbarn beschädigt, kommt für den Schaden in der Regel Ihre private Haftpflicht auf. Diese leistet nicht nur bei Sachschäden, die Ihr Balkonkraftwerk am Besitz Dritter verursacht, sondern auch wenn es andere verletzt oder Vermögensschäden verursacht.
Anmeldungen im Marktstammregister und beim Netzbetreiber
Vereinfachung oder Abschaffung der Meldepflichten
So soll in Zukunft nur noch die Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig sein.
Temporäre Akzeptanz von rückwärtslaufenden Zählern
Rückwärtslaufende Zähler sollen kurz geduldet werden.
Normierte Zulassung von Schuko-Steckern
Der Schuko-Stecker soll in diesem Zuge in die DIN-Produkt- norm VDE V 0126-95 aufgenommen werden.
Anhebung der Einspeiseleistung von 600 W auf 800 W
Die bisherige maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters soll auf maximal 800 Watt erhöht werden.
Aufhebung der Anlagenzusammenfassung
Balkonkraftwerke sollen nicht mehr mit einer großen PV-Anlage zusammen, sondern einzeln betrachtet werden.